Definitive Ausfuhr (z. B. auf Grund eines Verkaufs) von Feuerwaffen:
in einen Schengen-Staat
Die Ausfuhr von Feuerwaffen oder wesentlichen Bestandteilen in einen Schengen-Staat1), die nicht eine vorübergehende Ausfuhr im Reiseverkehr darstellt, erfordert einen Begleitschein. Das Gesuch für einen Begleitschein ist bei der Zentralstelle Waffen einzureichen:
Bundesamt für Polizei
Dienst für Analyse und Prävention
Zentralstelle Waffen
3003 Bern
Tel: +41 (0)31 324 54 00
Fax: +41 (0)31 324 79 48
in einen NICHT-Schengen-Staat
Die Ausfuhr von Feuerwaffen in Staaten ausserhalb des Schengen-Raumes erfolgt gemäss Kriegsmaterial- oder Güterkontrollgesetzgebung mit einer Bewilligung des Staatssekretariates für
Wirtschaft SECO. Die Waffe ist unter Vorlage der Bewilligung bei einer geöffneten Zollstelle zur Ausfuhr anzumelden.
Zuständige Stelle für Jagd- 2) / Sportwaffen3):
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Exportkontrollen / Industrieprodukte
CH-3003 Bern
Tel: +41 (0)31 324 84 86
Fax: +41 (0)31 324 95 32
Zuständige Stelle für alle übrigen Feuerwaffen:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Exportkontrollen / Kriegsmaterial
CH-3003 Bern
Tel: +41 (0)31 324 50 94
Fax: +41 (0)31 324 50 19
In allen Fällen ist im Bestimmungsland vorgängig eine entsprechende Einfuhrbewilligung zu besorgen. Überlassen Sie dies am Besten dem Empfänger der Waffen.
1) Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Österreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern
2) Als Jagdwaffen gelten Waffen, die für den Fachmann eindeutig als solche erkennbar sind, insbesondere ein- oder mehrläufige Gewehre mit glatten Läufen (Schrotgewehre, Flinten) oder mit gezogenen Läufen (Jagdkarabiner, Büchsen), ein- oder mehrschüssig sowie kombinierte Waffen (Bockbüchsflinten).
3) Als Sportwaffen gelten Hand- und Faustfeuerwaffen jeden Kalibers (z. B. Sportpistolen), die vom Fachmann eindeutig als solche erkennbar sind.