Um den Waffenerwerbsschein oder andere Bewilligungen zu erhalten ist immer öfters ein Strafregisterauszug vorzulegen. Seinen eigenen Strafregisterauszug kann man auf zwei verschiedene Arten beziehen:
(Zusammenfassung von der Webseite des Bundesamtes für Justiz)
online
Sie füllen den Antrag im Internet aus und bezahlen die Gebühr von Fr. 20.- online mit Kredikarte. Den Antrag können Sie entweder mit SuisseID elektronisch beglaubigen oder Sie drucken den Antrag aus, unterschreiben ihn handschriftlich und senden ihn mit einer Ausweiskopie an die zuständige Behörde ein.
am Postschalter
Sie müssen persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument an einem Postschalter erscheinen. Die Bestellung und Bezahlung der Gebühr nehmen Sie direkt dort vor.
Was wird ins Strafregister eingetragen?
Verurteilungen (zivile & militärische) wegen Verbrechen oder Vergehen nach StGB, MStG oder anderer Bundesgesetze, sowie wegen Übertretungen dieser Gesetze bei einer Busse von mehr als Fr. 5000.- oder 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit. (Wissenswertes zum Schweizer Strafregister)